Aktuelles:
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© Regierung von Niederbayern 21.03.2025Eröffnung der Landshuter Umweltmesse
Regierungspräsident Rainer Haselbeck besucht mit Staatsminister Hubert Aiwanger den gemeinsamen Stand der Stabsstelle Energiewende der Regierung und C.A.R.M.E.N. e.V.
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© Regierung von Niederbayern 20.03.2025Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen verhindern
Mit Hilfe des Grundstückverkehrsgesetzes wird der Fortbestand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die Ernährungsvorsorge der Bevölkerung gesichert sowie Spekulationen mit landwirtschaftlichem Grund verhindert. Damit die Zusammenarbeit in diesem Bereich zwischen Regierung, Landratsämtern, kreisfreien Städten sowie den ÄELF noch intensiver und effizienter wird, haben sich diese erstmals zu einer gemeinsamen Dienstbesprechung an der Regierung getroffen.
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© Claus Greiser, Kom.EMS Logo 19.03.2025Energiewende managen
Wie kann die kommunale Verwaltung die Energiewende vor Ort noch effizienter gestalten? Bei einer Online-Veranstaltung der Regierung konnten sich Kommunen und Landkreise über das Kommunale Energiemanagement-System "Kom.EMS classic" informieren.
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Im Fokus
Der Freistaat Bayern stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, damit Geschädigten rasch geholfen werden kann.
Flächeneffiziente Gewerbeflächen sind der Schlüssel für eine zukunftsfähige Wirtschaft in Bayern. Sie ermöglichen es, Unternehmen und deren Aktivitäten auf weniger Raum zu konzentrieren, und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Durch intelligente Planung und multifunktionale Nutzung können Gewerbeflächen nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch sozial sowie ökologisch sinnvoller gestaltet werden.
Das Sachgebiet "Raumordnung, Landes- und Regionalplanung der Regierung von Niederbayern lädt zur Online-Veranstaltung "Gewerbeentwicklung der Zukunft in Niederbayern“ am 9. April 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein. Es erwarten Sie interessante Fachvorträge mit Praxisbeispielen sowie die Vorstellung des Standortportals Bayern der IHK Niederbayern als ein nützliches Instrument bei der Gewerbeentwicklung:
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- Daniel Zwicker-Schwarm (Universität St. Gallen) - Konzepte für intelligente Flächennutzung
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- Claudia Schreiner (IHK Niederbayern) - Standortportal Bayern
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- Gero Suhner (Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Bayerische Architektenkammer) - Perspektiven nachhaltiger Kommunal- und Gewerbeentwicklung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bis zum 4. April 2025 per E-Mail Flaechensparen@reg-nb.bayern.de an! Den Einwahl-Link erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.
Die Veranstaltung richtet sich an Planungsbüros und Bauverwaltungen sowie Interessierte.
Jetzt für den Bürgerenergiepreis Niederbayern 2025 bewerben - 10.000 Euro Preisgeld für die Preisträger
Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Seit 13 Jahren rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Niederbayern zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf.
Bis zum 25. März 2025 können sich Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Schulen und Kindergärten bewerben. Die Bandbreite an möglichen Engagements ist groß. Das kann in Form von Maßnahmen rund um Energie sein. Das können ebenso Projekte oder Aktionstage rund um Müll- oder Plastikvermeidung oder ein sinnvoller Umgang mit Lebensmitteln sein.
Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayernwerks, Annette Vogel, Telefon 09 21-2 85-20 82, annette.vogel@bayernwerk.de .
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Pressemitteilung der Regierung von Niederbayern zur Wirtschaftsförderung 2024
Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der voraussichtlich steigenden Anzahl an Vorhaben, soll die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Bayerischer Wald" auf naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen erleichtert werden, ohne dass dadurch das Schutzgebiet in seiner Substanz beschnitten wird. Da es sich beim "LSG Bayerischer Wald" um eine Verordnung des Bezirks Niederbayern handelt, führt die Höhere Naturschutzbehörde Niederbayern das Anhörungsverfahren zur Änderung der LSG-Verordnung in Amtshilfe für den Bezirk durch.
Der Text der Änderungsverordnung, die derzeit gültige LSG-Verordnung von 2006 und nachrichtlich beigelegte Karten für die betroffenen Landkreise stehen an dieser Stelle zur Einsicht digital bereit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Karten nicht Bestandteil der Verordnung sind, sondern lediglich eine erläuternde Funktion haben und – sofern dazu Daten vorliegen – nur eine Übersicht zur räumlichen Dimension der hauptsächlichen Kriterien bieten.
Änderungsverordnung LSG Bayerischer Wald
Erläuterungsbericht Zulassung von Freiflächen-PV-Anlagen im LSG Bayerischer Wald
Regierungsamtsblatt 03/2006 mit der derzeit gültigen LSG-Verordnung
Karte für den Landkreis Freyung-Grafenau
Karte für den Landkreis Deggendorf
Karte für den Landkreis Straubing-Bogen und die Stadt Straubing
Die grandiose Landschaft der Weltenburger Enge hat viel zu bieten: Mit ihrem Dreiklang aus strudelndem Fluss, wogenden Wäldern und steil emporragenden Felswänden, die vor circa 150 Millionen Jahren entstanden sind, zeigt sie ein einmaliges Naturschauspiel. Sie ist ein Hot Spot der Artenvielfalt und: seit 2020 Bayerns erstes Nationales Naturmonument. Als bisher einzigem Naturschutzgebiet in Bayern wurde der Weltenburger Enge das Europadiplom des Europarates verliehen. Wer die eindrucksvolle Kombi aus Kultur und Natur erleben möchte: Spannende Naturführungen, Wanderungen oder Workshops für Kinder können bequem online gebucht werden.
Kontakt Verwaltungsstelle Nationales Naturmonument Weltenburger Enge
Anschrift: Donaustraße 6a, 93309 Kelheim
Tel.: 09441-6600-100
E-Mail: weltenburger-enge@reg-nb.bayern.de
Zur Online-Buchung: www.voef.de/naturerlebnis
Die Regierung führt zahlreiche umfangreiche Planverfahren federführend durch, bei denen es zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen kommt. Beispiele sind Planfeststellungsverfahren für Straßen und Energieversorgungsleitungen, aber auch Schutzgebietsverfahren, Raumordnungsverfahren und die Fortschreibung von Regionalplänen. Neben der Auslegung vor Ort – etwa bei Planfeststellungsverfahren in den betroffenen Gemeinden – werden die Planunterlagen regelmäßig zusätzlich hier auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern mindestens für die Dauer der Auslegung zugänglich gemacht.
Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren für Energieversorgungsleitungen
Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren
Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG und Überwachung nach der IE-RL