Tierseuchenerreger; Beantragung der Erlaubnis für Tätigkeiten

Wer Krankheitserreger im Sinne der Tierseuchenerreger-Verordnung (TierSeuchErV) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.