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Geldwäscheprävention
Quelle: Bernd Kasper/pixelio.de
Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen kriminell erworbener Gelder (z. B. aus dem Drogenhandel) in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben erhebliche Auswirkungen. Sie können nicht nur den Ruf und die Seriosität von Unternehmen nachhaltig schädigen, die für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden, sondern auch erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Jedes Jahr gelangen so in Deutschland mehr als etwa 50 Milliarden Euro in den legalen Wirtschaftskreislauf (Quelle: FATF).
Ziel des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – „GwG“) ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäschegesetz legt bestimmten Unternehmen und Personen (den sogenannten "Verpflichteten") besondere Pflichten auf, die deren Geschäftsbeziehungen transparent machen sollen. Dadurch sollen die Verpflichteten Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern und zu deren Aufdeckung beitragen.
Die Regierung von Niederbayern ist für die Regierungsbezirke:
- Niederbayern und
- Oberbayern
die zuständige Aufsichtsbehörde für den Vollzug des Geldwäschegesetzes im sogenannten „Nichtfinanzsektor“. Unter die Aufsicht fallen:
- gewerbliche Güterhändler (z. B. Schmuck-, Uhren- oder Automobilhändler)
- Immobilienmakler
- bestimmte Finanzunternehmen (ohne Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute)
- Versicherungsvermittler
- nicht verkammerte Rechtsbeistände
- bestimmte Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder
Die Regierung von Niederbayern hat dafür Sorge zu tragen, dass die geldwäscherechtlichen Pflichten bei den zu beaufsichtigenden Gewerbetreibenden umgesetzt werden. Das Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung/Geldwäscheprävention informiert die betroffenen Unternehmen über ihre gesetzlichen Pflichten sowie die notwendigen Maßnahmen, um nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, und überprüft deren Einhaltung. Dabei können Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet und/oder Maßnahmen angeordnet werden.
Der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung muss von den Verpflichteten unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Generalzolldirektion gemeldet werden (§ 43 Abs. 1 GwG). Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der
Generalzolldirektion
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postfach 85 05 55
51030 Köln
Website: http://fiu.bund.de
E-Mail: fiu@zka.bund.de
Service Desk FIU + 49 (0) 351 44834 - 556
Fax (Zentrale) + 49 (0) 221 672 - 3999
Niederbayern, München Nord und Mitte:
Sylvia Wittmann
Tel.: 08 71 / 8 08- 12 87
Fax: 08 71 / 8 08- 10 02
E-Mail: sylvia.wittmann@reg-nb.bayern.de
Anja Gruber-Sinzger
Tel.: 08 71 / 8 08- 12 89
Fax: 08 71 / 8 08- 10 02
E-Mail: Anja.Gruber-Sinzger@reg-nb.bayern.de
Anna Höppler
Tel.: 08 71 / 8 08- 12 85
Fax: 08 71 / 8 08- 10 02
E-Mail: anna.hoeppler@reg-nb.bayern.de
Christine Meier
Tel.: 08 71 / 8 08- 12 86
Fax: 08 71 / 8 08- 10 02
E-Mail: christine.meier@reg-nb.bayern.de
Oberbayern Ost, München Ost:
Martin Mulzer
Tel.: 08 71 / 8 08- 12 88
Fax: 08 71 / 8 08- 10 02
E-Mail: martin.mulzer@reg-nb.bayern.de
Christian Schwenkler
Tel.: 08 71 / 8 08- 12 82
Fax: 08 71 / 8 08- 10 02
E-Mail: christian.schwenkler@reg-nb.bayern.de
Oberbayern West, München West und Süd:
Andreas Haßlbeck
Tel.: 08 71 / 8 08- 12 84
Fax: 08 71 / 8 08- 10 02
E-Mail: andreas.hasslbeck@reg-nb.bayern.de
Georg Hüttner
Tel.: 08 71 / 8 08- 12 83
Fax: 08 71 / 8 08- 10 02
E-Mail: georg.huettner@reg-nb.bayern.de
Allgemeine Anfragen können Sie per E-Mail auch an folgende Adresse stellen:
geldwaeschepraevention@reg-nb.bayern.de