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Raumordnungsverfahren
Zu den wesentlichen Aufgaben der Regierung als höhere Landesplanungsbehörde gehört die Durchführung von Raumordnungsverfahren (ROV). Das ROV setzt sich mit Projekten auseinander, die für die nachhaltige Entwicklung und die Zukunft eines größeren Raumes von Bedeutung sind. Solche Projekte werden als "überörtlich raumbedeutsam" bezeichnet. Konkret handelt es sich dabei z.B. Infrastrukturprojekte (Autobahnen, Bahnlinien, Strom- und Gasleitungen), Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren), den großflächigen Abbau von Bodenschätzen, die Errichtung von Windparks oder den Bau von Freizeitprojekten (Golfplätze, Hotels).
Im ROV werden die Auswirkungen dieser Planungen auf alle raumordnerisch wichtigen Aspekte wie z.B. Natur und Landschaft, Verkehr, Wirtschaft, Immissionsschutz und Siedlungsentwicklung untersucht und bewertet. Bewertungsmaßstab sind dabei die Erfordernisse der Raumordnung, die in den einschlägigen Gesetzten, Programmen und Plänen fixiert sind. Das ROV endet mit einer landesplanerischen Beurteilung in der festgestellt wird, ob die Projekte mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind oder durch entsprechende Maßgaben mit diesen Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht werden können.
Im ROV werden alle öffentlichen Stellen und Planungsträger, die anerkannten Naturschutzverbände usw. zur Stellungnahme aufgefordert. Wenn von dem Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, wird auch die Öffentlichkeit einbezogen.
Das Raumordnungsverfahren beurteilt bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren die Raumverträglichkeit des Vorhabens. Damit bietet es dem Projektträger frühzeitig Planungssicherheit und hilft, Fehlplanungen zu vermeiden bzw. Planungen zu optimieren.
Das Raumordnungsverfahren entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern hat den Charakter eines Gutachtens, das als Erfordernis der Raumordnung beim nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist.
Derzeit laufende Raumordnungsverfahren
- keine
Ausgewählte Raumordnungsverfahren seit 2015 in Niederbayern
- Raumordnungsverfahren für die B 15neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut
- Mittelalterlicher Natur- und Erlebnispark mit Übernachtungseinrichtung im Zwieseler Winkel
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Vereinfachtes Raumordnungsverfahren zum Hochwasserschutz Stögermühlbach (pdf, 286 KB) - Erweiterung eines Möbelhauses und die Errichtung eines Sportfachmarktes in Straubing
- Raumordnungsverfahren für die Stromleitung von Adlkofen nach Matzenhof (Simbach a. Inn)
- Ergänzendes Raumordnungsverfahren für eine Erdgasfernleitung von Pförring nach Finsing im Abschnitt von Pförring nach Aigsbach
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Errichtung eines Hagebaumarkts (Bau- und Gartenfachmarkt) in Kelheim (pdf, 78 KB) - Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Freileitung von Altheim nach Adlkofen
- Raumordnungsverfahren für die "Erdgas-Loop-Leitung Forchheim – Finsing (LFF) der Open Grid Europe GmbH"
Hunding – Ansiedlung eines Nahversorgers und eines Getränkemarktes (pdf, 152 KB)
Sachgebietsleiter Jürgen Patzke
Tel.: 08 71 / 8 08-13 50
E-Mail: juergen.patzke@reg-nb.bayern.de