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Heime für Menschen mit Behinderungen

Die Regierung von Niederbayern fördert den Neu- und Umbau von bedarfsgerechten Plätzen in Wohnheimen und Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Je nach Heimtyp beträgt die staatliche Förderung bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Weitere Zuwendungsgeber sind in der Regel der Bezirk und möglicherweise Stiftungen oder die Aktion Mensch.