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Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung
Die Regierung von Niederbayern fördert bauliche Veränderungen an bestehenden Wohnungen zur Anpassung an die besonderen Belange der jeweiligen Personen. Je nach Umfang der Maßnahmen gibt es ein zins- und tilgungsfreies Baudarlehen bis 10.000 €. Das Darlehen wird nach fünf Jahren in einen Zuschuss umgewandelt, wenn der Verwendungszweck erreicht wird.
Einzelne Maßnahmen können zum Beispiel der Einbau behindertengerechter Bäder, der Einbau eines Aufzuges, einer Rampe für Rollstuhlfahrer oder die Änderung des Wohnungszuschnittes sein.
Wir unterstützen Sie bei der Planung, helfen bei der Antragstellung und bewilligen das Beihilfedarlehen.