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Staatliche Prüfungen in Gesundheitsfachberufen
In Niederbayern können Berufsfachschulen für nachfolgend genannte Gesundheitsfachberufe besucht werden:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Ergotherapeutin/Ergotherapeut
- Diätassistentin/Diätassistent
- Podologin/Podologe
- Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
- Physiotherapeutin/Physiotherapeut
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Informationen über die Aufgaben, Tätigkeiten, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Situation (Berufsaussichten, Einkommensverhältnisse) in den einzelnen Berufen geben die von der Bundesagentur für Arbeit (Nürnberg) herausgegebenen „Blätter zur Berufskunde“. Diese Informationen sind auch unter BerufeNet abrufbar.
Am Ende der Schulausbildung erfolgt eine staatliche Prüfung, die unter Leitung des Prüfungsvorsitzenden der Regierung von Niederbayern stattfindet.
Die Zulassung zur staatlichen Prüfung erteilt die Regierung von Niederbayern.
Sie kann nur dann erfolgen, wenn eine Ausbildung, deren Dauer sich je nach Berufszweig unterscheidet, mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule bzw. ermächtigten Einrichtung erfolgt ist.
Die Zulassung zur Prüfung setzt grundsätzlich voraus:
- Vorlage einer Bescheinigung der Berufsfachschule über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
- Vorlage einer beglaubigten Kopie des Personalausweises (vorzulegen bei der Schule)
Formulare:

Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern
Ein Rettungsassistent, der am 01.01.2014 eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als RettAss nachweist, erhält bei Vorliegen der gesundheitlichen Eignung und Zuverlässigkeit für den Beruf die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/in“ zu führen, wenn er/sie bis zum Jahr 2020 die staatliche Ergänzungsprüfung besteht (§ 32 Abs. 2 Satz 1 NotSanG).
Ein Rettungsassistent, der am 01.01.2014 eine mindestens dreijährige Tätigkeit nachweist, muss zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilnehmen (§ 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 NotSanG).
Ein Rettungsassistent, der am 01.01.2014 eine geringere als eine dreijährige Tätigkeit nachweist, muss zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilnehmen (§ 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 NotSanG).
Ein Rettungsassistent, der an einer weitere Ausbildung von 480 Stunden oder 960 Stunden teilnehmen müsste, kann sich auch ohne weitere Ausbildung weiterqualifizieren, allerdings muss er/sie dann die staatliche (Voll-)Prüfung bestehen.
Der Antrag auf Zulassung zur staatl. Ergänzungsprüfung ist über die Berufsfachschulen für Notfallsanitäter einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie von den Schulen.
Formulare und Erläuterungen zur Weiterqualifizierung:
-
Merkblatt Ergänzungsprüfung (pdf, 15 KB)
-
Antrag Ergänzungsprüfung (pdf, 153 KB) -
Bestätigung Arbeitgeber (pdf, 136 KB) -
Intensivpflegefachkräfte / Lehrer (pdf, 153 KB) -
Ärztliche Bescheinigung (pdf, 499 KB) -
RS v. 31.03.2016: Zuweisung zu einer Schule in Bayern (pdf, 262 KB)
-
Berufsfachschulen NotSan in Bayern (pdf, 54 KB)
Sabine Müller
Sachgebiet 53
Tel.: 0871 / 8 08-18 75
Fax: 08 71 / 8 08-16 29
E-Mail: sabine.mueller@reg-nb.bayern.de
Susanne Kölnberger
Sachgebiet 53
Tel.: 08 71 / 8 08-12 08
Fax: 08 71 / 8 08-16 29
E-Mail: susanne.koelnberger@reg-nb.bayern.de
Gudrun Wiesmeier
Sachgebiet 53
Tel.: 08 71 / 8 08-12 57
Fax: 08 71 / 8 08-16 29
E-Mail: gudrun.wiesmeier@reg-nb.bayern.de
Maria Manhart
Sachgebiet 53
Tel.: 08 71 / 8 08-12 15
Fax: 08 71 / 8 08-16 29
E-Mail: maria.manhart@reg-nb.bayern.de