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Bayerischer Naturschutzfonds
Ankaufsflächen im BayernNetzNatur-Projekt
Mettenbacher / Griessenbacher Moor
(Foto: Lorenz)
Der Bayerische Naturschutzfonds wurde 1982 als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München gesetzlich eingerichtet (Art. 50 BayNatSchG). Die gemeinnützige Stiftung fördert Maßnahmen und Projekte zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Vorrangige Zielsetzungen sind:
- Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität), vor allem der Schutz stark bedrohter Arten und Lebensgemeinschaften,
- Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems durch Sicherung, Entwicklung und Verbund von Biotopen und Lebensgemeinschaften,
- Förderung dynamischer natürlicher Entwicklungen im Rahmen des Prozessschutzes,
- Bewahrung regionstypischer Landschaften mit charakteristischen Landschaftsbildern, historischen Kulturlandschaften und prägenden geologischen Erscheinungen.
Maßnahmen
Gefördert werden vor allem Grunderwerb oder Pacht für den Naturschutz bedeutsamer Flächen, um sie zu sichern und zu entwickeln und das damit im Zusammenhang stehende Projektmanagement. Unterstützt werden Vorhaben, deren Zielsetzung allein im Wege hoheitlicher Maßnahmen oder durch staatliche Förderprogramme nicht zufrieden stellend erreichbar ist.
Weitere Förderbereiche
- Maßnahmen der Landschaftspflege und der Neuschaffung von Biotopen,
- die Betreuung ökologisch bedeutsamer und sensibler Gebiete, (Gebietsbetreuer)
- die Verbesserung der Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit sowie ansprechende Fachveröffentlichungen,
- Anstöße zum dauerhaften Aufbau biotoperhaltender Nutzungen,
- die anwendungsorientierte Naturschutzforschung in Förderprojekten der Stiftung
- Fachplanungen, Fachkonzepte, Fachveröffentlchungen
- Projektmanagement
- Sonstige Vorhaben
Biodiversitätspreis
2010 wurde erstmals der mit 15.000 € dotierte Bayerische Biodiversitätspreis "Natur.Vielfalt.Bayern." vergeben. Mit dem Preis sollen das Bewusstsein für den Erhalt der Artenvielfalt gestärkt und die Umsetzung der bayerischen Biodiversitätsstrategie unterstützt werden. Detailinformationen zum Preis und zur Ausschreibung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit.
Fördersatz
Regelfördersatz 50% (+10% für Verbände).
Bei BayernNetzNatur-Projekten und bei Maßnahmen auf der Grundlage des Förderkonzepts für „Besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten“ 75% (+10% für Verbände); als solche gelten hierbei (sub)endemische Arten, Rote-Liste-Arten (Bayern) der Gefährdungsstufen 0, 1, 2 und u. U. 3, prioritäre Arten der FFH-Richtlinie und vom Aussterben bedrohte Pflanzengesellschaften.
Zuwendungsempfänger
Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie Kommunen
Antragstellung und Bewilligung
Anträge werden über die untere und die höhere Naturschutzbehörde an den Bayerischen Naturschutzfonds gestellt.
Grundlagen
Förderrichtlinien des Bayerischen Naturschutzfonds in Verbindung mit ergänzenden besonderen Regelungen des Kriterienkatalogs für Rahmenkonzepte, des Förderkonzepts "Besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten in Bayern" und der Fördergrundsätze für die zivilrechtliche Sicherung von Biberlebensräumen in der jeweils gültigen Fassung.

Weiterführende Informationen
- Bayerischer Naturschutzfonds
NSF (pdf, 2,6 MB)
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Leitfaden zur Umsetzung von Naturschutzprojekten
Förderung von Artenhilfsmaßnahmen – Wo sich hochbedrohte Arten lohnen. Naturschutz in Niederbayern – Heft 6 (2009) / Naturschutz- und Botanik-Tagung 2009 (pdf, 18 KB)