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Sonstige Förderprogramme
Gartenschauen
Gartenschauen haben in Deutschland eine bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichende Tradition. Lange Zeit verstand man darunter kurzfristige Blumenschauen und gärtnerische Verkaufsausstellungen. Mittlerweile finden in zweijährigem Abstand Bundesgartenschauen statt. In größeren zeitlichen Abständen findet eine Internationale Gartenausstellung statt. In Bayern findet alle zwei Jahre eine Landesgartenschau sowie in den Jahren dazwischen eine Veranstaltung "Natur in der Stadt / Gemeinde", die sogenannte Regionalgartenschau statt.
In Niederbayern wurde erstmalig 2007 die Regionalgartenschau Waldkirchen mit dem Motto „aufwärts, himmelwärts – Natur in Waldkirchen“ mit großem Erfolg durchgeführt. Die erste niederbayerische Landesgartenschau findet 2014 unter dem Motto donaugartenschau in Deggendorf statt.
Förderung
Gartenschauen werden durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit bzw. die Regierung von Niederbayern gefördert. Grundlagen hierfür sind die
Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen und deren Beschilderung, von Unterkunftshäusern und von Gartenschauen (Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Gartenschauen – FöR-WaGa)
Die Zuwendungen bewilligt bei Gartenschauen die jeweils örtlich zuständige Regierung.
Elfriede Wiesmeier
Tel.: 08 71 / 8 08-18 33
E-Mail: elfriede.wiesmeier@reg-nb.bayern.de
Margot Shimokawa
Tel.: 08 71 / 8 08-18 34
E-Mail: margot.shimokawa@reg-nb.bayern.de
Weitere Informationen
- Gartenschauen in Bayern (StMUG)
- Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH
- Förderrichtlinien
Förderung von Wanderwegen und deren Beschilderung sowie von Unterkunftshäusern
Der Freistaat Bayern fördert die Generalinstandsetzung sowie die Beschilderung von bestehenden, öffentlich zugänglichen, umweltverträglichen und dauerhaften Wanderwegen in Bayern in der freien Natur bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege. Als Zuwendungsempfänger kommen neben dem Deutschen Alpenverein e.V. alle Mitglieder des Landesverbandes Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. in Frage.
Gefördert werden auch Maßnahmen für eine umweltgerechte Ver- und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser, regenerative Energie) von Unterkunftshäusern. Als Zuwendungsempfänger kommt hier zusätzlich auch der Landesverband Bayern der NaturFreunde Deutschlands e.V. in Frage.
Unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit bewilligt die Regierung von Oberbayern alle Projekte der Hauptgeschäftsstelle bzw. der Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V. und die Regierung von Oberfranken alle Projekte der Mitglieder des Landesverbandes Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und des Landesverbands Bayern der NaturFreunde Deutschlands e.V.
Die Regierung von Oberfranken ist die zuständige Bewilligungsbehörde für alle Projekte der Mitglieder des Landesverbandes Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. sowie des Landesverbandes Bayern der NaturFreunde Deuschland e.V., also für alle Projekte in den sieben bayerischen Regierungsbezirken.
Weitere Hinweise