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Umweltbildung
Anerkannte Umweltstation Haus am Strom,
Landkreis Passau (Foto: Haus am Strom)
Förderung von Umweltstationen
Ziel der Förderung sind die Errichtung und der Betrieb von Umweltstationen.
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
- Ausgaben für die Erstausstattung bzw. die Ergänzung und den Ersatz der Ausstattung (z. B. Bibliothek, Geräte, Mobiliar, Büroausstattung)
- projektbezogene Ausgaben für den Betrieb einer Umweltstation (Personal- und Sachkosten für die Vorbereitung und Durchführung einzelner Projekte, projektbezogene Gemeinkosten, die Kosten für die Auswertung und Dokumentation vorgenannter Projekte)
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Werden noch bei anderen Stellen Mittel beantragt, muss der Eigenanteil des Trägers mindestens 10 % betragen. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 10.000 € betragen.
Zuwendungsempfänger
Träger von bestehenden oder im Aufbau befindlichen vom StMUG anerkannten Umweltstationen. Die Umweltstation muss mindestens eine hauptamtliche wissenschaftliche Kraft beschäftigen.
Antragstellung und Bewilligung
Der Förderantrag ist an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
Grundlagen
Grundsätze für die Förderung von Umweltstationen nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit in der jeweils gültigen Fassung.
Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen
Margot Shimokawa
Tel.: 08 71 / 8 08-18 34
E-Mail: margot.shimokawa@reg-nb.bayern.de
Birgit Müllner
Tel.: 08 71 / 8 08-18 19
E-Mail: birgit.muellner@reg-nb.bayern.de
Weiterführende Informationen
Umweltbildung „Lebensraum Wasser“
(Foto: Wilsch)
Allgemeiner Umweltfonds
Ziel der Förderung ist die Intensivierung der außerschulischen Umweltbildung in Bayern
Maßnahmen
Projekte, die der Intensivierung der Umweltbildung dienen, z. B. Modelle für neue Wege und Methoden zur Verstärkung der Umweltbildung, Initiierung und Konkretisierung neuer Umweltbildungsangebote in der Erwachsenen, Kinder und Jugendbildung. Projektbezogene Personal-, Sach-, Betriebs- und Investitionsausgaben, die der Durchführung von Umweltbildungsmaßnahmen dienen
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 €.
Zuwendungsempfänger
Kommunen, Vereine, Verbände, kirchliche Einrichtungen oder ähnliche, gemein nützig tätige juristische Personen.
Antragsverfahren
Der Förderantrag ist an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
Grundlagen
Richtlinien für die Förderung der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern aus Zinserlösen des Umweltfonds in der jeweils gültigen Fassung.

Margot Shimokawa
Tel.: 08 71 / 8 08-18 34
E-Mail: margot.shimokawa@reg-nb.bayern.de
Birgit Müllner
Tel.: 08 71 / 8 08-18 19
E-Mail: birgit.muellner@reg-nb.bayern.de
Weiterführende Hinweise