Bundestagswahl am 23. Februar – jede Stimmt zählt
Am kommenden Sonntag, 23. Februar, sind alle Wahlberechtigten aufgerufen, an der vorgezogenen Bundestagswahl teilzunehmen und die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages zu wählen. Jeder Wähler kann zwei Stimmen abgeben. Die Wahllokale haben am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bayernweit stehen insgesamt 737 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl, darunter treten 601 Personen auf eine der 17 zugelassenen Landeslisten an.
Möglichkeiten der Stimmabgabe
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Stimmabgabe: Der klassische Weg ist die Urnenwahl. In den Wahlräumen kann man am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr seine Stimme abgeben.
Was dazu gebraucht wird? Es reichen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger amtlicher Ausweis.
Neben der klassischen Urnenwahl im Wahllokal gibt es auch die Möglichkeit, das Stimmrecht per Briefwahl auszuüben. Damit die Wahlbriefe noch berücksichtigt werden können, müssen diese spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen.
Wahlberechtigt ab 18 Jahren
Wahlberechtigt sind laut § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG – infolge Richterspruchs – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Wahlrecht von sog. „Auslandsdeutschen“ und Personen mit besonderen Aufenthaltsverhältnissen ist in § 12 Abs. 2 bis 4 BWG geregelt.
Erst- und Zweitstimme: Landeslisten, Wahlkreise und Wahlbewerber
Insgesamt bewerben sich in Bayern 737 Personen um ein Bundestagsmandat.
Die nachfolgenden sechs der im Freistaat insgesamt 17 zugelassenen Parteien treten dabei in allen 47 Wahlkreisen mit Direktkandidaten an: CSU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Die Linke.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Erststimme) und eine zur Wahl einer Landesliste (Zweitstimme).
Welche das sind? HIER geht's zu den Partei-Landeslisten in Bayern (insg. 17 zugelassene Parteien) sowie zu den Wahlbewerbern (insg. 737) in den jeweiligen bayerischen Wahlkreisen (insg. 47).
Sitzverteilung
Bei der Bundestagswahl erfolgt die Sitzverteilung im Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl. Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers.
Detaillierte Infos rund um die Sitzverteilung gibt es HIER.
Erste vorläufige Ergebnisse: www.bundestagswahl2025.bayern.de
Nach Schließung der Wahllokale zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, beginnen um 18 Uhr die Wahlvorstände mit der Auszählung der Stimmen. Damit startet die Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses am Wahlabend. Ab etwa 21 Uhr werden die ersten vorläufigen Ergebnisse der 47 Wahlkreise Bayerns beim Landeswahlleiter erwartet und unter www.bundestagswahl2025.bayern.de abrufbar sein. Mit der Bekanntgabe des vorläufigen Gesamtergebnisses für Bayern wird in der Wahlnacht gegen Mitternacht gerechnet.
Die vorläufig Gewählten – einschließlich der direkt in den Wahlkreisen Gewählten – können voraussichtlich erst am Montagmorgen, 24. Februar, nach der Sitzeberechnung durch die Bundeswahlleiterin ausgewiesen werden.
Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl 2025
Bayerisches Innenministerium: www.stmi.bayern.de/suv/wahlen
Bayerisches Landesamt für Statistik: www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen
Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de
