Raumordnungsverfahren für den Ersatzneubau der Juraleitung

Am 12.05.2021 hat die Regierung von Niederbayern auf Antrag der Firma Tennet TSO GmbH ein Raumordnungsverfahren (ROV) für den Ersatzneubau der sogenannten "Juraleitung" für ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich eingeleitet.

Die bestehende, rund 160 Kilometer lange, Juraleitung verläuft zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern). Nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetztes soll die aus den 1940er Jahren stammende 220 kV-Leitung durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung ersetzt werden. Die neue Leitung soll überwiegend entlang der Bestandsleitung geführt werden. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen.

Auch die Regierungen von Mittelfranken, der Oberpfalz und von Oberbayern führen parallel dazu ein ROV für die in ihren Zuständigkeitsbereich liegenden Trassenbereiche durch.

Im ROV werden die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dabei steht im Mittelpunkt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden kann, wie verschiedene fachlichen Anforderungen Rechnung getragen werden kann und ob das Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

Dazu beteiligt die Regierung von Niederbayern rund 30 Fachstellen, Kommunen, Verbände und Institutionen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 16. Juli 2021. Bis zu diesem Termin kann sich jedermann in das Verfahren einbringen. Die Unterlagen werden auch bei den Gemeinden Kirchdorf und Hohenthann, den Märkten Rohr i. NB, Ergoldsbach und Essenbach sowie den Städten Riedenburg, Neustadt a.d. Donau, Abensberg und Rottenburg a.d. Laaber öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben sollen bevorzugt an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden, die diese dann gebündelt an die Regierung von Niederbayern weiterleitet. Es ist aber auch möglich, Stellungnahmen direkt an die Regierung zu richten.

Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sog. "Landesplanerische Beurteilung", in der die vier betroffenen Regierungen die Ergebnisse der Anhörung für ihren Zuständigkeitsbereich zusammenfassen und die einzelnen Belange gegeneinander abwägen. Die vier "Landesplanerischen Teil-Beurteilungen" werden anschließend durch die in diesem Fall federführende Regierung der Oberpfalz zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.

Raumordnungsunterlagen

Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren können über die Seite der federführenden Raumordnungsbehörde, der Regierung der Oberpfalz, abgerufen werden

Ansprechpartner zum ROV:
Telefon: 0871/808-1808
E-Mail:

Weitere Informationen

Einleitungsschreiben vom 12.05.2021 (pdf, 161 KB)
Gesamtverteiler vom 12.05.2021 (pdf, 190 KB)
Pressemitteilung vom 14.05.2021

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