Pflanzentechnologie; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbilder/-innen für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen müssen von der Regierung von Niederbayern geprüft werden.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/-innen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Bildung Landwirtschaft - Pflanzentechnologe/-in
Telefon +49 (0)871 808-1912
E-Mail bildung-lw-hw@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Am Lurzenhof 3
84036 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Persönliche Eignung:
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Fachliche Eignung:
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
- Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt
- Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen
- Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen
Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Anschließend kann der Antrag übermittelt werden.
keine
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie die Formulare zur Eignungsprüfung erhalten Sie nach einer Beratung durch die Regierung von Niederbayern.
keine