Personalvertretung in Niederbayern

Brunnen am ÄmtergebäudeAuf der Grundlage des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) wird eine Personalvertretung gewählt. Diese sorgt zusammen mit der Dienststelle dafür, dass die Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt, und alle diese Beschäftigten betreffenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften etc. durchgeführt werden.

Der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen unter anderem Einstellungen, Ablehnungen der Anstellung, Ernennungen zum Beamten auf Lebenszeit, Beförderungen, Höhergruppierungen, Rückgruppierungen, Versetzungen, Ablehnungen von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubungen und Nebentätigkeitsgenehmigungen.

Die Mitwirkung der Personalvertretung umfasst unter anderem die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens, die Verlängerung der Probezeit, die Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf (Anhörung), die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand und/oder die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, allgemeine Fragen der Fortbildung, sowie die Auflösung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen (z.B. auch Schulsprengeländerungen). Auch bei Kündigungen wirkt die Personalvertretung mit.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wird die Personalvertretung darüber hinaus auch von sich aus initiativ und beantragt entsprechende Maßnahmen bei der Regierung.




Bezirkspersonalrat

Der Bezirkspersonalrat bei der Regierung von Niederbayern (BPR) vertritt alle Beschäftigten im Geschäftsbereich der Regierung von Niederbayern.

Einer der Schwerpunkte der Arbeit des BPR ergibt sich aus der Funktion der Regierung als Einstellungs- und Ernennungsbehörde, so dass er bei einer Vielzahl von Maßnahmen, für die die Regierung zuständig ist, zu beteiligen ist.




Personalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke

Der Personalrat vertritt das gesamte staatliche Personal an den der Aufsicht der Regierung von Niederbayern unterstehenden Förderschulen und Schulen für Kranke.




Bezirksschwerbehindertenvertretung

Die Bezirksschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der nachgeordneten Behörden (Landratsämter, Staatl. Bauämter, Staatl. Wasserwirtschaftsämter, Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen in Niederbayern) in Angelegenheiten, die mehrere Dienststellen betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Dienststellen nicht geregelt werden können (§ 180 Absatz 6 SGB IX).

Dies betrifft insbesondere Personalangelegenheiten von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses, über die an der Regierung von Niederbayern entschieden wird. Dabei wacht sie insbesondere gem. § 178 Abs. 1 SGB IX darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, fördert die Inklusion und bietet Beratung und Hilfe.

Für die Bereiche Grund- und Mittelschulen einschließlich Staatlicher Schulämter, Förderschulen mit Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS und BOS) im Regierungsbezirk Niederbayern wurde mit Wirkung vom 01.02.2018 eine Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX (pdf, 118 KB) abgeschlossen.




Örtlicher Personalrat

Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung gegenüber ihrem Dienstherrn.




Örtliche Schwerbehindertenvertretung