Barrierefreiheit des Internetauftritts
Unsere Internetseite ist für alle Menschen da. Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedürfnissen sollen so gut wie möglich an Informationen gelangen und sich auf unseren Internetseiten gut zurecht finden können.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Regierung von Niederbayern ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.regierung.niederbayern.bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt erfüllt die Anforderungen der BayDiV wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht vollständig.
- Aufgrund fehlender ARIA-Auszeichnungen sind in der Kopfzeile Schaltflächen für Screenreader-Nutzer nicht wahrnehmbar.
- Schriftgrafiken sind nicht immer vollständig im Alternativtext wiedergegeben.
- An einigen Stellen haben auch Layout-Grafiken einen Alternativtext.
- Absatzmarken enthalten Leerzeilen oder keinen Inhalt und werden nicht immer richtig geschlossen.
- Einige Aufzählungen und Überschriften sind nicht als solche deklariert.
- Einige Tabellen enthalten nicht alle erforderlichen Bestandteile in der semantisch richtigen Form.
- Manche Fließtext-Links sind nur über Farbe hervorgehoben.
- Auf einigen Seiten ist der Kontrast von Schriftfarbe und Hintergrundfarbe zu gering.
- Die Beschriftung des Suchfeldes wird durch die Eingabe eines Suchbegriffs ersetzt und ist dann nicht mehr sichtbar.
- Einige Elemente, insbesondere sog. Akkordeons, durchbrechen die Überschriften-Hierarchie und werden somit nicht korrekt zugeordnet.
- In der responsiven Ansicht und bei einem erweiterten Zeichenabstand brechen Texte mit langen Wörtern nicht oder falsch um. Ebenso brechen Links nicht korrekt um. Sie sind aber bedienbar, auch wenn sie nicht komplett angezeigt werden.
- Das mobile Menü ist mit Bedienungshilfen schwer bedienbar.
- Der Presseticker wird in der responsiven Ansicht (Mobilgeräte) nicht angezeigt.
- Bei langen Seiten läuft der Tastaturfokus aus der Seite. Hier muss der Nutzer selbständig in den unteren Bereich der Seite navigieren.
- Bei bestimmten benutzerdefinierten Einstellungen ist der Tastaturfokus nicht mehr sichtbar. Die Erhöhung der Schriftgröße hat auf manche Textinhalte keinen Einfluss.
- Die im Internetauftritt verlinkten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, es sei denn, dies ist bei der Datei angegeben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt. Eine Überprüfung und tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den festgelegten Anforderungen nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) wurde von der Stiftung Pfennigparade, München, von Januar bis Februar 2024 durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.09.2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen oder Sie auf sonstige Barrieren auf unseren Seiten stoßen, dann wenden Sie sich bitte mit einer Beschreibung, wo Ihnen die Barriere aufgefallen ist, an pressestelle@reg-nb.bayern.de. Wir werden dann versuchen, Ihnen eine andere Lösung anzubieten.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Regierung von Niederbayern
Pressestelle
Postfach
84023 Landshut
Telefon: +49 (0)871 808-1130
pressestelle@reg-nb.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
In vielen Fällen sollte es jedoch schon genügen, von den folgenden Funktionen Gebrauch zu machen, die wir für eine möglichst barrierearme Kommunikation zur Verfügung stellen:
Schriftgröße
Sie können die Schrift nicht gut erkennen, zum Beispiel weil sie zu klein ist? Dann verändern Sie die Schriftgröße, in dem Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste auf das Symbol "Aa" für Schriftgröße klicken.
Kontrast
Sie können die Schrift nicht gut erkennen, zum Beispiel weil sie zu hell ist? Dann verändern Sie den Kontrast, in dem Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste auf das "Halbkreis"-Symbol für Kontrast klicken.
Leichte Sprache
Eine Übersicht unserer Internetseiten können Sie sich als Zusammenfassung in sogenannter Leichter Sprache anzeigen lassen. Leichte Sprache ist nicht so schwierig zu lesen und zu verstehen. Für Leichte Sprache klicken Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste "Barrierefreiheit" auf das Symbol "Papier". Dadurch öffnet sich ein neues Fenster mit einer leichter zu verstehenden Zusammenfassung.
Gebärdensprachenvideo
Wie unser Internetangebot funktioniert und wo welche Informationen zu finden sind, das wird in einem Gebärdensprachenvideo erklärt. Auch dieses Video können Sie auf jeder unserer Seiten ganz oben über den "Ohr"-Button aufrufen. Sie gelangen so in den Bayernkanal auf YouTube.de, in dem das Video abgespielt wird.
Barrierefreiheit von PDF-Dateien
PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form bereitstehen. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist bei einem derart großen Informationsangebot eine echte Herausforderung, der wir uns aber gerne stellen.