Rechtsbehelfe, Widersprüche


ParagraphenEin Rechtsbehelf ist ein rechtliches Mittel der Anfechtung einer behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidung. Es gibt förmliche (Widerspruch, Klage) und nicht förmliche (Rechts-, Fach-, Dienstaufsichtsbeschwerde) Arten des Rechtsbehelfs.

Die Regierung von Niederbayern ist in mehreren Rechtsbereichen Widerspruchsbehörde, für Verwaltungsakte sowohl der eigenen als auch von nachgeordneten Behörden. 

Bei Vergabeverfahren von Bauleistungen gibt es als Rechtsbehelf die Möglichkeit zur Nachprüfung. Hier fungiert die Regierung als Nachprüfungsstelle.

Widerspruchsverfahren

Nachprüfung durch die VOB-Stelle