Kehrbezirksausschreibungen
Für die Tätigkeit der Kaminkehrer sieht das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die Bildung von Kehrbezirken vor. Es ist Aufgabe der Regierung, diese Kehrbezirke nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen. Hierbei werden die Kehrbezirke öffentlich ausgeschrieben.
Weitere Informationen zur Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in:
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- In Niederbayern gibt es derzeit 167 Kehrbezirke, die sich wie folgt aufteilen:
- Landkreis Deggendorf
13
- Landkreis Dingolfing-Landau
14
- Landkreis Freyung-Grafenau
12
- Landkreis Kelheim
16
- Landkreis Landshut
20
- Landkreis Passau
27
- Landkreis Regen
14
- Landkreis Rottal-Inn
17
- Landkreis Straubing-Bogen
15
- Stadt Landshut
7
- Stadt Passau
6
- Stadt Straubing
6
Sollten Sie in Betriebs- und Brandschutzfragen den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benötigen, können Sie eine entsprechende Suche unter www.schornsteinfeger-innung-niederbayern.de mit dem Menüpunkt "Kaminkehrersuche" rechts oben starten.
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Ausschreibung für den Kehrbezirk Hunderdorf
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.02.2026 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Hunderdorf
Der Kehrbezirk Hunderdorf liegt im Landkreis Straubing-Bogen und umfasst die Stadt Bogen sowie die Gemeinden Haibach, Neukirchen und Perasdorf jeweils zum Teil, die Gemeinden Hunderdorf und Windberg jeweils als Ganzes und in der Gemeinde Sankt Englmar das Anwesen Reisach Hs. Nr. 1.
Derzeit sind ca. 2.600 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Auf Antrag kann sie bei gesundheitlicher Eignung bis zum 70. Lebensjahr verlängert werden.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen: Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung - Regierung von NiederbayernDer Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen beizufügen. Verweise auf bereits in früheren Bewerbungsverfahren eingereichte Unterlagen sind nicht möglich.
Bei Beantragung des Führungszeugnisses ist als Verwendungszweck „Bewerbung um einen Kehrbezirk; Az.: RNB-21-2206.4-12-3“ anzugeben.
Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 22.12.2025. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 19.01.2026 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 21
z. Hd. Frau Meierhofer
Postfach
84023 Landshut
Tel.: 0871/808-1394
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.deDatenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Landshut, 22.12.2025
Ausschreibung für den Kehrbezirk Bad Griesbach i.Rottal
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 15.02.2026 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Bad Griesbach i.Rottal
Der Kehrbezirk Bad Griesbach i.Rottal liegt im Landkreis Passau und umfasst die Stadt Bad Griesbach i.Rottal, den Markt Ortenburg sowie die Gemeinde Haarbach jeweils zum Teil.
Derzeit sind ca. 2.700 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Auf Antrag kann sie bei gesundheitlicher Eignung bis zum 70. Lebensjahr verlängert werden.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen: Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung - Regierung von NiederbayernDer Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen beizufügen. Verweise auf bereits in früheren Bewerbungsverfahren eingereichte Unterlagen sind nicht möglich.
Bei Beantragung des Führungszeugnisses ist als Verwendungszweck „Bewerbung um einen Kehrbezirk; Az.: RNB-21-2206.4-9-9“ anzugeben.
Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 22.12.2025. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 19.01.2026 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 21
z. Hd. Frau Meierhofer
Postfach
84023 Landshut
Tel.: 0871/808-1394
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.deDatenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Landshut, 22.12.2025
Ausschreibung für den Kehrbezirk Plattling Stadt
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.02.2026 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Plattling Stadt
Der Kehrbezirk Plattling Stadt umfasst im Landkreis Deggendorf Teile der Stadt Plattling.
Derzeit sind ca. 2.600 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen: Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung - Regierung von NiederbayernDer Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen beizufügen. Verweise auf bereits in früheren Bewerbungsverfahren eingereichte Unterlagen sind nicht möglich.
Bei Beantragung des Führungszeugnisses ist als Verwendungszweck „Bewerbung um einen Kehrbezirk; Az.: RNB-21-2206.4-4-6-1“ anzugeben.
Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 22.12.2025. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 19.01.2026 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 21
z. Hd. Frau Meierhofer
Postfach
84023 Landshut
Tel.: 0871/808-1394
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.deDatenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Landshut, 22.12.2025
