Kehrbezirksausschreibungen
Für die Tätigkeit der Kaminkehrer sieht das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die Bildung von Kehrbezirken vor. Es ist Aufgabe der Regierung, diese Kehrbezirke nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen. Hierbei werden die Kehrbezirke öffentlich ausgeschrieben.
Weitere Informationen zur Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in:
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- In Niederbayern gibt es derzeit 167 Kehrbezirke, die sich wie folgt aufteilen:
- Landkreis Deggendorf
13
- Landkreis Dingolfing-Landau
14
- Landkreis Freyung-Grafenau
12
- Landkreis Kelheim
16
- Landkreis Landshut
20
- Landkreis Passau
27
- Landkreis Regen
14
- Landkreis Rottal-Inn
17
- Landkreis Straubing-Bogen
15
- Stadt Landshut
7
- Stadt Passau
6
- Stadt Straubing
6
Sollten Sie in Betriebs- und Brandschutzfragen den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benötigen, können Sie eine entsprechende Suche unter www.schornsteinfeger-innung-niederbayern.de mit dem Menüpunkt "Kaminkehrersuche" rechts oben starten.
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Ausschreibung für den Kehrbezirk Freyung
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.06.2025 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Freyung
Der Kehrbezirk Freyung liegt im Landkreis Freyung-Grafenau und umfasst Teile der Stadt Freyung, der Gemeinde Grainet so-wie der Gemeinde Hinterschmiding.
Derzeit sind ca. 2.400 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen:
Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung - Regierung von NiederbayernDer Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen beizufügen. Verweise auf bereits in früheren Bewerbungsverfahren eingereichte Unterlagen sind nicht möglich.
Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 31.03.2025. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 28.04.2025 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Ruder Kerstin
Sachgebiet 21
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 08 71 / 8 08-13 96
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.deDatenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Landshut, 31.03.2025
Ausschreibung für den Kehrbezirk Massing
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.06.2025 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Massing
Der Kehrbezirk Massing umfasst im Landkreis Rottal-Inn die Gemeinde Geratskirchen sowie Teile des Marktes Massing, der Gemeinde Mitterskirchen und der Gemeinde Unterdietfurt.
Derzeit sind ca. 2.200 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen:
Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung - Regierung von NiederbayernDer Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen beizufügen. Verweise auf bereits in früheren Bewerbungsverfahren eingereichte Unterlagen sind nicht möglich.
Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 02.04.2025. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 30.04.2025 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Kerstin Ruder
Sachgebiet 21
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 0871 / 808 - 1396
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.deDatenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Landshut, 02.04.2025