Kehrbezirksausschreibungen
Für die Tätigkeit der Kaminkehrer sieht das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die Bildung von Kehrbezirken vor. Es ist Aufgabe der Regierung, diese Kehrbezirke nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen. Hierbei werden die Kehrbezirke öffentlich ausgeschrieben.
Weitere Informationen zur Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in:
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In Niederbayern gibt es derzeit 167 Kehrbezirke, die sich wie folgt aufteilen:
- Landkreis Deggendorf
13
- Landkreis Dingolfing-Landau
14
- Landkreis Freyung-Grafenau
12
- Landkreis Kelheim
16
- Landkreis Landshut
20
- Landkreis Passau
27
- Landkreis Regen
14
- Landkreis Rottal-Inn
17
- Landkreis Straubing-Bogen
15
- Stadt Landshut
7
- Stadt Passau
6
- Stadt Straubing
6
Sollten Sie in Betriebs- und Brandschutzfragen den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benötigen, können Sie eine entsprechende Suche unter www.schornsteinfeger-innung-niederbayern.de mit dem Menüpunkt "Kaminkehrersuche" rechts oben starten.
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Ausschreibung für den Kehrbezirk "Pfeffenhausen"
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.08.2024 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Pfeffenhausen
Der Kehrbezirk Pfeffenhausen umfasst die im Landkreis Landshut liegende Gemeinde Bruckberg – nur Einöde Kollmann – sowie die Gemeinde Furth, Gemeinde Obersüßbach, Markt Pfeffenhausen, Gemeinde Weihmichl und die im Landkreis Kelheim liegende Gemeinde Attenhofen jeweils zum Teil.
Derzeit sind ca. 2.500 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen.Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 21.05.2024. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 18.06.2024 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Datenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Ruder Kerstin
Sachgebiet 21
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 0871 / 808 - 1396
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.deLandshut, 21.05.2024
Ausschreibung für den Kehrbezirk "Mengkofen"
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.09.2024 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Mengkofen
Der Kehrbezirk Pfeffenhausen umfasst folgende Gebiete:
- Landkreis Dingolfing-Landau: Teile der Gemeinde Mengkofen sowie der Gemeinde Moosthenning
- Landkreis Landshut: Teile der Gemeinde Bayerbach bei Ergoldsbach
- Landkreis Straubing-Bogen: Teile der Gemeinde Laberweinting
Derzeit sind ca. 2.400 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirksabschnitts unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen.Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 27.05.2024. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 24.06.2024 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Ruder Kerstin
Sachgebiet 21
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 0871 / 808 - 1396
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.deDatenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Landshut, 27.05.2024
Ausschreibung für den Kehrbezirk "Schönberg"
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.08.2024 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Schönberg
Der Kehrbezirk Schönberg liegt im Landkreis Freyung-Grafenau und umfasst die Stadt Grafenau, den Markt Schönberg und die Gemeinde Spiegelau jeweils zum Teil.
Derzeit sind ca. 2.100 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirksabschnitts unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen.Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 10.06.2024. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 08.07.2024 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Ruder Kerstin
Sachgebiet 21
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 0871 / 808 - 1396
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.deDatenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Landshut, 10.06.2024