Kehrbezirksausschreibungen
Für die Tätigkeit der Kaminkehrer sieht das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz die Bildung von Kehrbezirken vor. Es ist Aufgabe der Regierung, diese Kehrbezirke nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen. Hierbei werden die Kehrbezirke öffentlich ausgeschrieben.
Weitere Informationen zur Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in:
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In Niederbayern gibt es derzeit 167 Kehrbezirke, die sich wie folgt aufteilen:
- Landkreis Deggendorf
13
- Landkreis Dingolfing-Landau
14
- Landkreis Freyung-Grafenau
12
- Landkreis Kelheim
16
- Landkreis Landshut
20
- Landkreis Passau
27
- Landkreis Regen
14
- Landkreis Rottal-Inn
17
- Landkreis Straubing-Bogen
15
- Stadt Landshut
7
- Stadt Passau
6
- Stadt Straubing
6
Sollten Sie in Betriebs- und Brandschutzfragen den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger benötigen, können Sie eine entsprechende Suche unter www.schornsteinfeger-innung-niederbayern.de mit dem Menüpunkt "Kaminkehrersuche" rechts oben starten.
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Ausschreibung für den Kehrbezirk "Wurmannsquick"
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.02.2024 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Wurmannsquick
Der Kehrbezirk Wurmannsquick umfasst die Gemeinde Mitterskirchen (LKr. Rottal-Inn) zum Teil, den Markt Tann (LKr. Rottal-Inn) zum Teil, den Markt Wurmannsquick (LKr. Rottal-Inn) zum Teil sowie die Gemeinde Zeilarn (LKr. Rottal-Inn) zum Teil.
Derzeit sind ca. 2.100 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf
dieser Internetseite zu entnehmen.Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 29.11.2023. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 27.12.2023 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Datenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Mühlbauer Agnes
Sachgebiet 21
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 0871 / 808 - 1331
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.de
Landshut, 29.11.2023
Ausschreibung für den Kehrbezirk "Riedenburg"
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.01.2024 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Riedenburg
Der Kehrbezirk Riedenburg umfasst den Markt Essing (LKr. Kelheim) zum Teil, den Markt Painten (LKr. Kelheim) zum Teil sowie die ganze Stadt Riedenburg (LKr. Kelheim).
Derzeit sind ca. 2.200 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf
dieser Internetseite zu entnehmen.Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 10.11.2023. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 08.12.2023 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Datenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Mühlbauer Agnes
Sachgebiet 21
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 0871 / 808 - 1331
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.de
Landshut, 10.11.2023
Ausschreibung für den Kehrbezirk "Landshut-Stadt VI"
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.01.2024 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Landshut-Stadt VI
Der Kehrbezirk Landshut-Stadt VI umfasst die Gemeinde Kumhausen (LKr. Landshut) zum Teil sowie die Stadt Landshut zum Teil.
Derzeit sind ca. 2.600 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf
dieser Internetseite zu entnehmen.Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 10.11.2023. Folgende Fristen sind zu beachten:
- Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
- Die Berufserfahrung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
- Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 08.12.2023 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Datenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Mühlbauer Agnes
Sachgebiet 21
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel.: 0871 / 808 - 1331
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.de
Landshut, 10.11.2023