Widerspruchsverfahren


Wer die Recht- und Zweckmäßigkeit von Bescheiden überprüfen lassen möchte, muss vor Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in bestimmten Rechtsbereichen Widerspruch einlegen. In verschiedenen anderen Rechtsbereichen ist die Einlegung eines Widerspruchs vor Klageerhebung fakultativ.

Bei der Regierung von Niederbayern bekommen Sie Rechtsschutz gegen bestimmte Entscheidungen von Ausgangsbehörden in Form des sogenannten Widerspruchsverfahrens. In einer Widerspruchsentscheidung bietet die Regierung einen möglichst schnellen, kostengünstigen und effektiven Rechtsschutz und erspart vielen Bürgern den Weg zu den Verwaltungsgerichten.