Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.
Nach § 44 AsylG sind die Länder zur Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen verpflichtet. In Bayern ist dies durch Art. 2 Abs. 1 Aufnahmegesetz (AufnG) und § 4 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) umgesetzt. Zum 1. August 2018 wurden die Aufnahmeeinrichtungen in folgende ANKER umgewandelt:
- ANKER Oberbayern bestehend aus der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt sowie den Unterkunfts-Dependancen in Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, München und Waldkraiburg,
- ANKER Niederbayern bestehend aus der ANKER-Einrichtung Deggendorf sowie den Unterkunfts-Dependancen in Hengersberg, Osterhofen und Stephansposching,
- ANKER Oberpfalz bestehend aus der ANKER-Einrichtung Regensburg sowie der Unterkunfts-Dependance in Regensburg,
- ANKER Oberfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Bamberg,
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ANKER Mittelfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Zirndorf sowie den Unterkunfts-Dependancen in Nürnberg und Zirndorf,
- ANKER Unterfranken bestehend aus der ANKER-Einrichtung Geldersheim/Niederwerrn,
- ANKER Schwaben bestehend aus dem Behördenzentrum in Augsburg sowie den Unterkunfts-Dependancen in Augsburg, Mering, Neu-Ulm und Untermeitingen und Günzburg.
Die Bestimmung des für die Aufnahme eines Ausländers zuständigen ANKERs richtet sich nach § 46 AsylG. Die Zuständigkeit bestimmt sich hiernach unter Berücksichtigung bestimmter Aufnahmequoten, der Verfügbarkeit freier Aufnahmeplätze, sowie der Zuständigkeiten der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hinsichtlich der Bearbeitung der Asylanträge. Dies erfolgt unter Anwendung des IT-gestützten Verteilsystems EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden).
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 15 - Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
Ansprechpartner
ANKER Niederbayern
Telefon +49 (0)991 28089-101
E-Mail anker.niederbayern@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten
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