Taktisch-Technische Betriebsstellen; Beantragung einer Zuwendung
Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Personalkosten für die Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen.
Zweck und Gegenstand
Für die Beschäftigung von Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen werden Zuwendungen gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die Wahrnehmung der zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk (= Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)) notwendigen Aufgaben ermöglichen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind die Betreiber der Integrierten Leitstellen in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Es können Ausgaben für Personal gefördert werden.
Art und Höhe
Der Festbetrag entspricht 25% der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgegebenen Personalvollkosten für eine Stelle der 3. Qualifikationsebene (Durchschnittswert Besoldungsgruppe A9 bis A12).
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Feuerwehrwesen
Telefon +49 (0)871 808-1206
E-Mail feuerwehr@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Die für die Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei der Integrierten Leitstelle vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Dazu ist die erfolgreiche Teilnahme an den von der Projektgruppe DigiNet im Schulungsrahmenkonzept vorgesehenen Lehrgängen (derzeit: TETRA-Systemkurs und Nutzereigenes Management-Kurs) durch eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Die Teilnahme an den erforderlichen Lehrgängen kann auch zeitnah nach Beginn der Beschäftigung erfolgen. Bei der Personalauswahl ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Eine Förderung erfolgt darüber hinaus erst dann, wenn der Betreiber der Integrierten Leitstelle im Rahmen des Förderantrags (Anlage) erklärt, dass die Integrierte Leitstelle entsprechend dem Konzept "Technische Anbindung der Integrierten Leitstellen" der Projektgruppe DigiNet drahtgebunden am digitalen BOS-Funk teilnehmen wird und dass dabei die Bedingungen für die Teilnahme und Nutzung beachtet werden.
Der Antrag (Formblatt siehe unter "Formulare") ist in einfacher Ausfertigung vom Zuwendungsberechtigten unmittelbar bei der zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) einzureichen. Die Regierung entscheidet über den Antrag.
etwa zwei Wochen
Die Personalkosten sind frühestens acht Monate vor dem Monat, in dem nach dem vom Lenkungsausschuss Digitalfunk Bayern verabschiedeten Migrationsplan der sog. "erweiterte Probebetrieb" im jeweiligen Rettungsdienstbereich beginnen soll, förderfähig.
- Kostennachweis
- Sonderförderprogramm TTB-Personal - Antrag und VerwendungsbestätigungFür die Beschäftigung von Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen werden Zuwendungen gewährt. Sie können den Antrag und die Verwendungsbestätigung online übermitteln.
keine
Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Erfüllung von Aufgaben der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) bei den Integrierten Leitstellen (ILS) in Bayern (Sonderförderprogramm TTB-Personal)
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage