Übergangswohnheime für Spätaussiedler und jüdische Emigranten; Einrichtung und Betrieb
Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und in Sonderfällen bleibeberechtigten Ausländern zuständig.
Der jeweiligen Regierung obliegen gemäß § 126 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) die Einrichtung und der Betrieb staatlicher Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern und jüdischen Emigranten. Zudem werden dort in Sonderfällen bleibeberechtigte Ausländer (z. B. Resettlementflüchtlinge, humanitäre Aufnahmen, afghanische Ortskräfte) untergebracht. Übergangswohnheime dienen der vorläufigen Unterbringung und sollen von den Bewohnern in der Regel nicht länger als zwei Jahre genutzt werden. Ziel ist stets die eigenständige Versorgung der Bewohner mit geeignetem Wohnraum.
Die Nutzungsaufnahme der staatseigenen Immobilien oder der für den Freistaat Bayern angemieteten Gebäude erfolgt in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Bauämtern und dem Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern. Durch die enge Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird den lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen. Bei sinkendem Bedarf werden die Nutzungsverhältnisse der jeweiligen Objekte beendet.
Die Ausstattung der staatlichen Übergangswohnheime sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgen durch die Unterkunftsverwaltung. Die einzelnen Unterkunftsplätze werden den Bewohnern zugewiesen.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 14 - Flüchtlingsbetreuung und Integration
Ansprechpartner
Unterkunftsverwaltung
Telefon +49 (0)871 808-1686
E-Mail unterkunftsverwaltung@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01