Schalenwild in Wintergattern; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
In Wintergattern darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden. Die Erlegung von Schalenwild, das nicht krank oder kümmernd ist, kann in besonderen Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise gestattet werden.
In Wintergattern (= Wildgehege, in denen Rotwild zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden während der Notzeit zur Fütterung gehalten wird) darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden.
Die höhere Jagdbehörde kann hier Ausnahmen zulassen, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, notwendig ist.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 11 - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht
Ansprechpartner
Jagdrecht
Telefon +49 (0)871 808-1251
E-Mail jagdrecht@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Die Ausnahme kann zugelassen werden, wenn dies das allgemeine Wohl, insbesondere die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfordern.
Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.
- Nachweis der Erforderlichkeit (insbesondere Belange des Naturschutzes, Land- und Forstwirtschaft, der Landschaftspflege)
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.