Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung
Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen. Förderfähig sind hier die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismus, sowie große im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der wirtschaftlichen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im C- bzw. D-Fördergebiet.
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.
Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.
Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
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Regionalförderung
Telefon +49 (0)871 808-1301
E-Mail regionalfoerderung@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ geregelt.
Eine Förderung ist beispielsweise möglich,
- wenn an der Durchführung des Vorhabens ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches und ggf. tourismuspolitisches Interesse besteht,
- bei Investitionen, die den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
- bei Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte bzw.in der BRF in begründeten Einzelfällen Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz)
- bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission) sowie im GRW-Fördergebiet auch großes Unternehmen.
- wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro erreicht ist. Bei Sonderprogrammen gelten ggf. niedrigere Mindestinvestitionssummen.
- bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde vor Antragstellung nicht bereits begonnen)
- wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.
Antragstellung
Die Anträge sind grundsätzlich online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
- Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe - [Dateiformat: pdf] - StMWi-Vordruck: BRF-Antrag IH
- Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus - [Dateiformat: pdf] - StMWi-Vordruck: BRF-Antrag FV
- Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung [Dateiformat: pdf]
- Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - bei Identität von Nutzer und Investor (ein Unternehmen)
Mit diesem Antrag können kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen bei Identität von Nutzer und Investor einen Antrag im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung online stellen.
- Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW Förderung)
Mit diesem Antrag können kleine, mittlere und ggf. große gewerbliche Unternehmen einen Antrag im Rahmen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ online stellen, nachdem sie einen Antrag für eine Bayerische Regionalförderung gestellt haben.
- Mitzeichnungsantrag/Mitantrag für den Investor zur Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW Förderung)
Beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor ist mit diesem Antrag der Mitzeichnungs- bzw. Mitantrag des Investors im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ online zu stellen.
- Gewährung öffentlicher Finanzierunghilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor (Nutzerantrag)
Mit diesem Antrag können kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen bei denen Nutzer und Investor nicht identisch sind, einen Antrag im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung stellen.
- Gewährung öffentlicher Finanzierunghilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor (Mit-/Mitzeichnungsantrag)
Ergänzend zum Antrag des Nutzers beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor ist mit diesem Antrag der erforderliche Mitzeichnungs- bzw. Mitantrag des Investors im Rahmen der bayerischen Regionalförderung zu stellen.
keine
- Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
- Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) [Dateiformat: pdf] - Gilt nur für die Regierungsbezirke Oberfranken, Niederbayern und der Oberpfalz.
- Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) - Az. 52-3500/525/3 (BayMBl. Nr. 520), 7070-W
- Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) des Freistaats Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 23, 44, 44a und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Regionalförderung - Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm