Sehteststellen; Aufsicht
Die Sehteststellen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Aufsicht beinhaltet auch Kontrollen.
Die anerkannten Sehteststellungen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Regierung überprüft, ob die Sehtests ordnungsgemäß durchgeführt werden und ob die Anerkennungsvoraussetzungen (noch) vorliegen.
Hierzu haben die Anerkennungsinhaber der Regierung in der Regel halbjährlich einen Prüfbericht der ärztlichen Aufsicht vorzulegen. Außerdem sind statistische Aufzeichnungen über die durchgeführten Sehtests vorzulegen (Anzahl + bestanden/nicht bestanden).
Die Regierung kann selbst prüfen oder einen von ihr bestimmten Sachverständigen prüfen lassen.
Hinweis: Die Aufsicht über die Betriebe von Augenoptikern als amtlich anerkannte Sehteststellen ist allgemein den Augenoptiker-Innungen übertragen (für Augenoptikerbetriebe in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Schwaben dem Landes-Innungsverband des Bayerischen Augenoptiker-Handwerks, für Augenoptikerbetriebe in Mittelfranken und Unterfranken der Augenoptiker-Innung Mittel-Unterfranken), und erfolgt insofern grundsätzlich nicht durch die Regierungen.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr
Ansprechpartner
Sehteststellen
Telefon +49 (0)871 808-1315
E-Mail strassenverkehr@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
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Postfach
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Die Sehteststelle muss anerkannt sein.
- Statistik über durchgeführte Sehtests (Anzahl + bestanden/nicht bestanden)
- Prüfbericht der ärztlichen Aufsicht