Regionalplanung; Aufsicht und fachliche Unterstützung der Regionalen Planungsverbände
Der höheren Landesplanungsbehörde obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zudem stellt sie die Regionsbeauftragten, die den Regionalen Planungsverbänden fachlich zuarbeiten.
Regionalplanung ist staatliche Aufgabe. Sie koordiniert die räumliche Entwicklung einer Region und unterliegt dem Anspruch der Nachhaltigkeit. Bayern ist in insgesamt 18 Planungsregionen unterteilt. Die Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände, die diese staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis erfüllen.
Die zuständige höhere Landesplanungsbehörde erfüllt im Bereich der Regionalplanung eine Doppelfunktion: zum einen obliegt ihr die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände (u.a. Verbindlicherklärung der Regionalpläne), zum anderen stellt sie den Regionalen Planungsverbänden die erforderlichen Mittel (u.a. sogenannte Regionsbeauftragte zur fachlichen Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung zur Verfügung).
Die Regionsbeauftragten erarbeiten als "Planungsbüros" der Regionalen Planungsverbände die erforderlichen fachlichen Grundlagen für die Verbandsarbeit. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Erstellung der Unterlagen für die Fortschreibung der Regionalpläne, die Ausarbeitung von Stellungnahmen v.a. zu Bauleitplanungen und Raumordnungsverfahren sowie die Koordinierung fachlicher Gutachten.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Regionalplanung Region 12 Donau-Wald
Telefon +49 (0)871 808-1814
E-Mail regionalplanung@reg-nb.bayern.de
Regionalplanung Region 13 Landshut
Telefon +49 (0)871 808-1803
E-Mail regionalplanung@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01