Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht
Das Sachgebiet 32 der Regierung ist zuständig für die Genehmigung der Pläne für neue Straßen und Ortsumfahrungen in Niederbayern. Die Meinungen von Bürgern, Verbänden und Behörden werden dabei vor der Entscheidung gehört und bewertet.
Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Städte, Landkreise und Gemeinden bei Themen rund um das Straßen-, Bau- und Denkmalschutzrecht. Beim Baurecht geht es zum Beispiel um die Frage, wo in einer Kommune welche Gebäude in welcher Weise gebaut werden dürfen.
Das Sachgebiet schlägt auch Bauherren unter anderem für die Bayerische Denkmalschutzmedaille vor.
Regierung von Niederbayern
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
- Baurecht Landkreise
Telefon +49 (0)871 808-1483
E-Mailbaurecht@reg-nb.bayern.de - Baurecht Städte
Telefon +49 (0)871 808-1482
E-Mailbaurecht@reg-nb.bayern.de - Kleingartenwesen
Telefon +49 (0)871 808-1483
E-Mailbaurecht@reg-nb.bayern.de - Planfeststellung Straßenrecht
Telefon +49 (0)871 808-1480
E-Mailplanfeststellung-strasse@reg-nb.bayern.de - Straßenrecht allgemein
Telefon +49 (0)871 808-1482
E-Mailstrassenrecht@reg-nb.bayern.de - Straßenrechtliche Festsetzungen
Telefon +49 (0)871 808-1481
E-Mailstrassenrecht@reg-nb.bayern.de
Regierung von Niederbayern
- B
- Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
- Bundes-, Staats- und Kreisstraßen; Beantragung einer Widmung, Umstufung und Einziehung sowie von Änderungen des Straßenverzeichnisses