Sachgebiet 34 - Städtebau, Bauordnung
Das Sachgebiet 34 der Regierung berät Städte und Gemeinden bei der städtebaulichen Entwicklung, der Sanierung ihrer Zentren, der Nutzung von Brachflächen oder der Aufwertung bestimmter Viertel. Die Mitarbeiter unterstützen die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Projekte mit Städtebauförderungsmitteln von Bund, Freistaat oder Europäischer Union.
Das Sachgebiet ist Bauaufsichtsbehörde für die niederbayerischen Landkreise und Bauämter und genehmigt die Flächennutzungspläne der kreisfreien Städte Landshut, Passau und Straubing sowie der großen Kreisstadt Deggendorf. Hier werden die niederbayerischen Landkreise und Kommunen bei Fragen zu Städtebau, Bauleitplanung, Bauordnung, Denkmal- und Brandschutz beraten. Unterstützung gibt es auch bei der Vorbereitung städtebaulicher Wettbewerbe.
Städte und Gemeinden erhalten hier Beratung und Hilfe bei der Wiederherstellung der Infrastruktur nach den Hochwasserereignissen 2013 und 2016.
Außerdem gibt das Sachgebiet in der Reihe "Planen und Bauen in Niederbayern" Informationen zu aktuellen Fragen des Städtebaus heraus.
Regierung von Niederbayern
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
- Bauaufsichtliche Zustimmung
Telefon +49 (0)871 808-1420
E-Mailzustimmungsverfahren-bau@reg-nb.bayern.de - Genehmigung Bauleitpläne
Telefon +49 (0)871 808-1420
E-Mailgenehmigung-bauleitplaene@reg-nb.bayern.de - Städtebauförderung
Telefon +49 (0)871 808-1420
E-Mailstaedtebaufoerderung@reg-nb.bayern.de