Praktikumslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Bestellung oder Entpflichtung
Das staatliche Schulamt kann die Bestellung und Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern an Grund- und Mittelschulen beantragen.
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Das staatliche Schulamt kann die Bestellung und Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern an Grund- und Mittelschulen beantragen.
Eine Praktikumslehrerin oder ein Praktikumslehrer betreut Lehramtsstudierende im Rahmen ihres Lehramtsstudiums. Sie/Er zeigt Unterrichtsstunden und berät die Studierenden bei der Durchführung von eigenen Unterrichtseinheiten.
Das jeweilige Schulamt teilt im Einvernehmen mit den Hochschulen und der Regierung die Praktikumslehrkräfte ein und schlägt diese zur Bestellung der Regierung vor.
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.