Grund- und Mittelschule; Schulaufsicht und Beratung
Den Regierungen obliegt die fachliche und rechtliche Behördenaufsicht über die Staatlichen Schulämter im Regierungsbezirk und die fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten der staatlichen Grund- und Mittelschulen.
Die Schulverwaltung im Bereich der staatlichen Grund- und Mittelschulen ist in drei Ebenen gegliedert. Die obere Ebene bildet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die mittlere Ebene die jeweilige Regierung und die untere Ebene das jeweilige Staatliche Schulamt. Die Regierungen üben die Schul- und Dienstaufsicht über das staatliche Personal aus und sind zuständig für Funktionsstellenbesetzungen und Schulorganisation sowie den Einsatz des Lehrpersonals.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation
Ansprechpartner
Schulaufsicht Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)871 808-1500
E-Mail gs-ms.personal@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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