Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen; Beantragung der Einstellung von Personal und des Abschlusses von Kooperationsverträgen
Der Freistaat Bayern stellt zusätzliche Haushaltsmittel für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. für Abschlüsse von Kooperationsverträgen mit externen Partnern für die Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen zur Verfügung.
Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen - soweit dies organisatorisch möglich ist - zunächst eine Deutschklasse. In Deutschklassen erfolgt eine intensivierte Sprachförderung, Werteerziehung und kulturelle Bildung. Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler so vorzubereiten, dass sie anschließend dem Unterricht in einer Regelklasse der Jahrgangsstufe folgen können, in die Schulpflichtige gleichen Alters eingestuft sind.
Der Unterricht in Deutschklassen für die in Frage kommenden Schularten umfasst mehrere Wochenstunden "Sprach- und Lernpraxis", die im Rahmen der Stundentafeln für die einzelnen Jahrgangsstufen der Deutschklassen ausgewiesen sind (vgl. Anlage 2 zu § 9 GrSO bzw. Anlage 2 zu § 11 MSO). "Sprach- und Lernpraxis" umfasst eine flexible Sprach- und Lernförderung und weitere Angebote zur kulturellen Bildung. Im Bereich der "Sprach- und Lernpraxis" werden die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt. Zur Erreichung dieses Zieles werden Beschäftigte zusätzlich zu dem eingesetzten Lehrpersonal eingestellt bzw. Kooperationsverträge mit externen Partnern, die ihr qualifiziertes Personal dafür abstellen, geschlossen.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation
Ansprechpartner
Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen
Telefon +49 (0)871 808-1529
E-Mail gs-ms.personal@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können Schulen die Einstellung von Personen für die "Sprach und Lernpraxis" in Deutschklassen und den Abschluss von Kooperationsverträgen mit externen Partnern bei den Bezirksregierungen beantragen.
Die Schulen reichen die Einstellungsunterlagen über das zuständige Staatliche Schulamt bei der Regierung ein. Vor der Beantragung einer Einstellung bzw. eines Kooperationsvertrages ist ein Antrag auf Genehmigung von Stunden für die Sprach- und Lernpraxis über das Staatliche Schulamt bei der Regierung zu stellen. Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag bzw. den Kooperationsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.
Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.
Der Dienstantritt des in der „Sprach- und Lernpraxis“ eingesetzten Personals kann erst nach der Genehmigung der Stunden, bei Einzelarbeitsverträgen erst nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und nach der Unterzeichnung einer Befristungsvereinbarung erfolgen.
Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung bzw. die Personalkostenerstattung bei Kooperationsverträgen zeitgerecht erfolgen können.
- Für den Abschluss eines Kooperationsvertrages (Formblätter siehe unter "Formulare"):
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen - Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen - Datenblatt in 2-facher Ausfertigung im Original
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen - Leistungsbeschreibung in 2-facher Ausfertigung im Original
- Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen - Prüfvermerk in 1-facher Ausfertigung im Original
- Für den Abschluss eines TV-L-Einzelvertrages (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Dienstbeginnsanzeige
- Kopie des Personalausweises
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (Belegart OE; erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen)
- Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung (erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)
- Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern (eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)
- Kopie Sozialversicherungsausweis (Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)
- ggf. Schwerbehindertenausweis (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u. a. der Urlaubsanspruch)
- ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (für nicht EU-Bürger erforderlich)
- Erklärung der/des Beschäftigten - Persönliche Angaben (in 2-facher Ausfertigung)
- Erklärung der/des Beschäftigten (zu Vorstrafen usw.)
- ggf. Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- Belehrungen Erklärungen - Hinweise auf tarifliche Ausschlussfristen (in 2-facher Ausfertigung)
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- Belehrung zur Verfassungstreue
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
- Belehrung gemäß §§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz
- Vereinbarung über die Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbedingt vor dem Beschäftigungsbeginn abzuschließen!)
- Zustimmung des örtlichen Personalrats vor Dienstbeginn
- Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und über die Vereidigung
- Belehrung über die Dienstpflichten und wichtige Vorschriften für Arbeitnehmer/innen
- Kooperationsvertrag zur Durchführung der Sprach- und Lernpraxis für Schülerinnen und Schüler der Deutschklassen
- Datenblatt für die Sprach- und Lernpraxis für Schülerinnen und Schüler der Deutschklassen
- Leistungsbeschreibung für Sprach- und Lernpraxis für Schülerinnen und Schüler der Deutschklasse
- Erklärungen - Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen
- Prüfvermerk bei Kooperationsverträgen Erklärung der zur Durchführung der Sprach- und Lernpraxis für Schülerinnen und Schüler der Deutschklasse eingesetzten Person
- Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages - Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen als eigenständiges Angebot
- Vereinbarung über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen
- Beteiligung des örtlichen Personalrates vor Dienstantritt der/des Beschäftigten für die „Sprach- und Lernpraxis“ in Deutschklassen als eigenständiges Angebot
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Arbeitnehmer
- Erklärung der/des Beschäftigten (LfF)
- Einstellung Drittkräfte/Kräfte für die Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen - Erklärung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue - VerftöD)
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
- Belehrung über die Dienstpflichten und wichtige Vorschriften für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Beschäftigte)
- Protokoll über die Belehrung gemäß §§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - Zur Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG benötigen die Beschäftigten eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
- Niederschrift über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Geringfügig Beschäftigte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
- Antrag von tariflichen Beschäftigten (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Änderungsmeldung
- Personal in „Sprach- und Lernpraxis“ als eigenständiges Angebot in Deutschklassen Übersicht Einstellungsunterlagen
- Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu Maßnahmen der Integration und Sprachförderung
- Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung