Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Privat angestelltes Lehrpersonal bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte, die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Auch Personen ohne Lehramtsausbildung kann eine Unterrichtsgenehmigung für private Schulen erteilt werden, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation
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Lehrpersonal Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)871 808-1500
E-Mail gs-ms.personal@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
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84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01 - Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen
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Lehrpersonal gewerbliche, technische und kaufmännische berufliche Schulen
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84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01 - Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen
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Lehrpersonal berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen
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E-Mail bs.sozial.gesundheit.agrar@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die Schule ihren Standort hat, gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Anträge, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.
- Zeugnisse über Ausbildung und berufliche Tätigkeit (in Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildungsstätten, Ausbildungsdauer und Prüfungen sowie bisherige Tätigkeiten
- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag) in Kopie
- erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 bzw. § 30 a BZRG
- Selbstauskunft zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Genehmigung der nebenamtlichen Tätigkeit durch den Dienstherrn (falls erforderlich)
- Teilnahmebestätigungen der pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen (bei unbefristeter Tätigkeit)
- ggf. Unterrichtsgenehmigung aus einem anderen Regierungsbezirk in Kopie
- sonstige antragsrelevanten Unterlagen (z. B. Abstellungsvertrag, Missio canonica/Vocatio)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
- Lehrpersonal private Grundschulen Haupt- und Mittelschulen - Antrag schulaufsichtliche Genehmigung (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation)
- Lehrpersonal private Grundschulen Haupt- und Mittelschulen - Antrag schulaufsichtliche Genehmigung (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen)
- Lehrpersonal private Grundschulen Haupt- und Mittelschulen - Antrag schulaufsichtliche Genehmigung (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
Es fallen Kosten an. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.