Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Privat angestelltes Lehrpersonal bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
Beschreibung
An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Die schulaufsichtliche Genehmigung dieser Lehrkräfte dient der Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation
Ansprechpartner
Lehrpersonal Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)871 808-1500
E-Mail gs-ms.personal@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01Fax +49 (0)871 808-1599 - Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen
Ansprechpartner
Lehrpersonal gewerbliche, technische und kaufmännische berufliche Schulen
Telefon +49 (0)871 808-1501
E-Mail bs.gewerblich.kaufmaennisch@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01Fax +49 (0)871 808-1599 - Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen
Ansprechpartner
Lehrpersonal berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen
Telefon +49 (0)871 808-1527
E-Mail bs.sozial.gesundheit.agrar@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01Fax +49 (0)871 808-1599
Verfahrensablauf
Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die Schule ihren Standort hat, gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Anträge, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnisse über Ausbildung und berufliche Tätigkeit (in Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildungsstätten, Ausbildungsdauer und Prüfungen sowie bisherige Tätigkeiten
- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag) in Kopie
- erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 bzw. § 30 a BZRG
- Selbstauskunft zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Genehmigung der nebenamtlichen Tätigkeit durch den Dienstherrn (falls erforderlich)
- Teilnahmebestätigungen der pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen (bei unbefristeter Tätigkeit)
- ggf. Unterrichtsgenehmigung aus einem anderen Regierungsbezirk in Kopie
- sonstige antragsrelevanten Unterlagen (z. B. Abstellungsvertrag, Missio canonica/Vocatio)
Formulare
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.