Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen; Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal

Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.