Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen (ohne FOSBOS); Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal
Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.
An privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen ist in der Regel neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches und sonstiges schulisches Personal beschäftigt, das ebenfalls direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulaufsichtlich überprüft.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation
Ansprechpartner
Lehrpersonal Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)871 808-1500
E-Mail gs-ms.personal@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
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84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01 - Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 41 - Förderschulen
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Lehrpersonal private Förderschulen
Telefon +49 (0)871 808-1508
E-Mail foerderschulen@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
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84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01 - Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen
Ansprechpartner
Lehrpersonal gewerbliche, technische und kaufmännische berufliche Schulen
Telefon +49 (0)871 808-1501
E-Mail bs.gewerblich.kaufmaennisch@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
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84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01 - Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen
Ansprechpartner
Lehrpersonal berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen
Telefon +49 (0)871 808-1527
E-Mail bs.sozial.gesundheit.agrar@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
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84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Meldelisten, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Die erforderlichen Unterlagen müssen so rechtzeitig vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit bei der zuständigen Regierung eingereicht werden, dass diese imstande ist, die Unterlagen vor Tätigkeitsbeginn abschließend zu prüfen.
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Sachgebiet 41 - Förderschulen)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
keine
- Art. 114 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, c, d Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 60 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 60a Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 94 Abs. 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 60a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 4 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)