Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden
Nebenamtlichen Lehrkräften werden die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet.
Nebenamtliche Lehrkräfte sind Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Freistaat Bayern oder einem anderen Dienstherrn befinden und neben ihrem Hauptamt noch eine Lehrtätigkeit im staatlichen Schuldienst ausüben.
Die nebenamtlichen Lehrkräfte müssen grundsätzlich eine andere Tätigkeit als in ihrem Hauptamt ausüben.
Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres befinden, ist ein nebenamtlicher Unterricht ebenfalls möglich.
Nebenamtliche Lehrkräfte werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern mit einem Unterrichtsauftrag beschäftigt. Vergütet werden hier die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden, die abzurechnen sind.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
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Nebenamtliche Lehrkräfte und Telekolleg
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Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Die nebenamtliche Lehrkraft rechnet die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden ab. Die Abrechnung wird von der Schulleitung bestätigt und von ihr an die Regierung geschickt. Die Regierung veranlasst die Auszahlung der zustehenden Vergütung.
Die Unterrichtsstunden sollen mit dem Vordruck unter "Formulare" monatlich abgerechnet werden.
Bekanntmachung des Kultusministeriums (KMBek) vom 06.09.2002, KWMBI S.309 - in der jeweils geltenden Fassung