Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS); Ernennung
Verbeamtetes Personal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) wird von der zuständigen Regierung ernannt.
Die Regierungen sind zuständige Ernennungsbehörden für das verbeamtete Personal an Grund-, Mittel-, Förderschulen, Schulen für Kranke sowie an beruflichen Schulen (ausgenommen Schulleiter/innen und Schulleiterstellvertreter/innen an beruflichen Schulen sowie Beamte und Beamtinnen an Beruflichen Oberschulen/Fachoberschulen). Zuständige Ernennungsbehörde für Schulleiter und Schulleiterinnen sowie für deren ständige Vertreter und weitere ständige Vertreter an beruflichen Schulen ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Ernennungen erfolgen durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde zur Begründung (Einstellung) eines Beamtenverhältnisses, zur Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und bei einer Beförderung bzw. Rückernennung.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Schulpersonal Beamte
Telefon +49 (0)871 808-1539
E-Mail schulpersonal.beamte@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung müssen erfüllt sein.
Die Ernennung erfolgen nach haushaltsrechtlichen Vorgaben, Eignung und Befähigung.
Die Ernennungen erfolgen nicht „auf Antrag“.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage