Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
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E-Mail schulpersonal.beamte@reg-nb.bayern.de
Schulpersonal Tarifbeschäftigte
Telefon +49 (0)871 808-1565
E-Mail schulpersonal.tarifbeschaeftigte@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Postfach
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baldmöglichst
keine