Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Vollzug von Einstellungen im Beamtenverhältnis

Für den Vollzug von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.