Grund- und Mittelschulen; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel
Grundschulen und Mittelschulen werden durch Rechtsverordnung der Regierung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.
Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der staatlichen Mittel- und Grundschulen. Die zuständige Regierung bestimmt für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.
Zur Bildung eines Mittelschulverbundes wird für mehrere Schulen ein gemeinsamer Sprengel bestimmt. Vor Änderung der Schulorganisation werden die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräte und kirchlichen Oberbehörden gehört.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Schulrecht Grund-, Mittel- und Förderschulen
Telefon +49 (0)871 808-1542
E-Mail schulrecht@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
- Grund- und Mittelschulen - Abruf von Informationen über Schulstandorte und Schulsprengel
Die Schulstandorte und Schulsprengel aller bayerischen Grund- und Mittelschulen können über den "BayernAtlas" abgerufen werden. Die Standorte der Schulen und Grenzen der Schulbezirke werden in der Karte angezeigt. Bei Klicke auf einen Standort oder ein Gebiet sind weiterführende Informationen zugänglich.