Grund-, Mittel- und Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Bauvorhaben
Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.
Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht und unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.
Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Schulbauprogramme Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)871 808-1542
E-Mail gs-ms.ganztag@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
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Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen (siehe unter "Unterlagen").
Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.
- Unterlagen über den tatsächlichen und/oder festgelegten Einzugsbereich
- Unterlagen über die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl
- Unterlagen über den Raumbedarf der Schule der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung
- Öffentliche Schulgebäude und Schulsportanlagen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen