Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
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Zuschüsse Schulträger berufliche Schulen
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Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
- Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) - Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
- Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses
- Private weiterführende und berufliche Schulen; Beantragung von Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
- Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
- Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
- Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung; Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch
- Berufsfachschule für Pflege; Beantragung einer Mietkostenförderung
- Berufsfachschule für Pflege; Beantragung einer Investitionskostenförderung