Regionales Präventionsmanagement; Koordination und Durchführung
Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen sind Ansprechpartner für Gesundheitsförderung und Prävention in den Regionen.
Sämtliche Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützen zusammen mit anderen auf demselben Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Stellen die Bevölkerung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen.
Die Gesundheitsbehörden sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit klären im Interesse der öffentlichen Gesundheit über die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, Prävention und die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen auf. Sie regen geeignete gesundheitsfördernde, präventive, umwelt- und sozialmedizinische Maßnahmen an.
Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen koordinieren Aktivitäten, regen Kooperationen an, begleiten Projekte und stärken Netzwerke vor Ort.
Darüber hinaus begleiten die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen die unteren Gesundheitsbehörden fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Die für den Vollzug von § 10 ProstSchG nach § 64a Satz 2 der Zuständigkeitsverordnung zuständigen Gesundheitsbehörden der Landkreise und Städte sind unter Prostituiertenschutzgesetz | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de), "Übersicht über gesundheitliche Beratungsstellen, Anmeldestellen und Erlaubnisstellen" verzeichnet.
Weitere Informationen zu Leistungsdetails, Verfahrensablauf, Kosten etc. finden Sie unter "Weiterführende Links"
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 53 - Gesundheit
Ansprechpartner
Präventionsmanagement
Telefon +49 (0)871 808-1217
E-Mail praevention@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
- Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) - Art. 9 Gesundheitsförderung und Prävention
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG) - Art. 7 Aufklärung, Information, Prävention
- § 10 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) - Gesundheitliche Beratung