Verdienstausfall; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Wichtiger Hinweis: seit dem 01.05.2022 ist nur noch eine Online-Antragstellung möglich. Sonstige Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wenn Ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten wird Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie aufgrund dessen einen Verdienstausfall erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.