Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung
Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, müssen genehmigt werden.
Für öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, brauchen Sie eine Genehmigung.
Genehmigungsfrei sind:
- Veranstaltungen, die nicht für die Öffentlichkeit oder nicht für außenstehende Dritte zugänglich sind (z.B. vereinsinterne Fliegertreffen)
- Veranstaltungen, bei denen keine Schauvorstellungen stattfinden (z.B. reine Ausstellungen oder auch sog. Hallenfeste, bei denen nur Rundflüge stattfinden)
- Veranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegler teilnehmen
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Flugbetrieb, Luftfahrtveranstaltungen, Ballonunternehmen
Telefon +49 (0)89 2176-2288
E-Mail flugbetrieb@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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- Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für jedes an der Flugvorführung beteiligte Luftfahrzeug entsprechend den gesetzlichen Haftungsvorschriften
- Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Zuschauerbereich und Start-/ Landebahn bzw. Kunstflugsektoren
Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsbehörde vorzuliegen.
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm mit zeitlichem Ablauf
- Zustimmung des Grundstückseigentümers
- Karte im Maßstab 1:25.000 sowie ein Lageplan im Maßstab 1:5.000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
- auf Verlangen der Genehmigunsbehörde ggf. weitere Unterlagen
(z. B. Sicherheitskonzept, Gutachten über Eignung des Veranstaltungsgeländes, Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer)
50 bis 10.300 Euro
Nicht enthalten sind eventuelle zusätzliche Auslagenerstattungen.