Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.
Zweck
Zweck der Förderung ist es,
- den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhaftem Bleiberecht nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ zu stärken, um einerseits die Teilhabechancen in unserem Land und andererseits das gelebte Miteinander der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor Ort zu unterstützen sowie
- Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG zu unterstützen.
Gegenstand
Gefördert werden im Rahmen des Zuwendungszwecks die Beratungs- und Betreuungstätigkeit und die Koordination und Unterstützung der aktiven Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen sowie die bayernweite bedarfsgerechte Sicherstellung der Beratung.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger auf der untersten Organisationsebene, bei denen das Personal beschäftigt ist, aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Bayern sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern. Es ist ebenso zulässig, andere Träger aus dem Kreise der Zuwendungsempfänger oder übergeordnete Dachverbände zur Antragstellung zu bevollmächtigen und sich zu einem Trägerverband zusammenzuschließen. Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger auf der untersten Organisationsebene, bei denen das Personal beschäftigt ist, aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Bayern sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern. Es ist ebenso zulässig, andere Träger aus dem Kreise der Zuwendungsempfänger oder übergeordnete Dachverbände zur Antragstellung zu bevollmächtigen und sich zu einem Trägerverband zusammenzuschließen.
Zuwendungsempfänger für Aufgaben der Koordination und Unterstützung der aktiven Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen sowie der bayernweiten bedarfsgerechten Sicherstellung der Beratung sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Ebene der Landesverbände.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt
Ansprechpartner
Flüchtlings- und Integrationsberatung (Förderung)
Telefon +49 (0)911 2352-150
E-Mail poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Marienstr. 21
90402 NürnbergPostanschrift
Marienstr. 21
90402 NürnbergTelefon +49 (0)911 2352-0Fax +49 (0)911 2352-100
Die Beratungskräfte müssen fachlich qualifiziert sein. Die Qualifikationsanforderungen sind im Einzelnen der Beratungs- und Integrationsrichtlinie zu entnehmen. Grundsätzlich ist bei der Planung und Ergänzung der Beratungsstruktur darauf zu achten, dass bayernweit eine bedarfsorientierte Angebots- und Beratungsstruktur erreicht wird.
Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen, der auch über Drittmittel erbracht werden kann.
Voraussetzung für die Förderung der Landesverbände ist, dass diese oder die ihnen untergeordneten Verbände und Träger Zuwendungen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Sinne der Beratungs- und Integrationsrichtlinie erhalten und der Landesverband hierfür koordinierende und verwaltende Aufgaben, insbesondere die bayernweite bedarfsgerechte Sicherstellung der Beratung, wahrnimmt.
Anträge auf Förderung sind bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15, einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).
Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.
Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.
Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Stellenübersicht
- Kofinanzierungsbestätigung(en)
(vom Drittmittelgeber auszufüllen) - Zuständigkeitsvereinbarung(en)
- Integrationspolitik - Förderungen
- Flüchtlings- und Integrationsberatung - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
- Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung
- Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung
- Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung
- Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter; Beantragung einer Förderung