Ballonunternehmen; Anzeige der gewerblichen Tätigkeit
Anbieter von gewerblichen Ballonfahrten müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Betreiber, die gewerbliche Ballonfahrten, d. h. Ballonfahrten gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie
- über die Kapazität und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Ballons verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
- die gesetzlichen Anforderungen des Teilabschnitts BAS und Teilabschnitts ADD des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 2018/395 erfüllen.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Flugbetrieb, Besondere Nutzung Luftraum, Ballonunternehmen
Telefon +49 (0)89 2176-2523
E-Mail flugbetrieb@reg-ob.bayern.de
Flugbetrieb, Luftfahrtveranstaltungen, Ballonunternehmen
Telefon +49 (0)89 2176-2288
E-Mail flugbetrieb@reg-ob.bayern.deBitte senden Sie uns Anträge oder vorzulegende Unterlagen postalisch oder per E-Mail zu. Für Auskünfte stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere Telefonsprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:00 UhrFür persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter.
Hausanschrift
Terminalstraße Mitte 18, MAC-Süd, Ebene 5
85356 München-FlughafenPostanschrift
Postfach 24 14 42
85336 München-Flughafen
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Aufsichtstätigkeiten überprüft.
Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.
- Gewerbliche Ballonfahrten - ErklärungSie können eine Erklärung für gewerbliche Ballonfahrten online einreichen.
Es entstehen keine Kosten für die Entgegennahme der Erklärung. Es entstehen jedoch Folgekosten durch Aufsichtstätigkeiten der Behörde.
