Zweck
Durch staatliche Zuwendungen soll Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Sprach- und Hörbehinderung der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert werden. Zudem sollen die Beratungsfachkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden erweitern.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen und Fortbildungsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund beziehungsweise mit Sprach- und Hörbehinderungen entstehen.
Die Sprachmittlung kann dabei auch per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe), Interventionsstellen und Second-Stage-Projekten, die Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege sind.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind die angefallenen Stundenvergütungen für die reine Dolmetscherleistung und eine Vergütung für eventuelle Reisezeiten der dolmetschenden Person. Es sind zuwendungsfähige Höchstbeträge festgelegt. Ebenfalls zuwendungsfähig sind Ausgaben für Bereitstellungskosten für einen telefonischen Dolmetscherdienst (einschließlich der einmaligen Einrichtungskosten), Ausgaben für eine Webcam im notwendigen Umfang und Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden.
Art und Umfang
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstgrenze gewährt.