Bergbau; Meldung über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge
Betriebe die unter Bergaufsicht stehen, müssen dem zuständigen Bergamt Meldungen über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge übermitteln.
Betriebe die unter Bergaufsicht stehen sowie Gewinnungsbetriebe, Besucherbergwerke und Besucherhöhle, müssen dem zuständigen Bergamt aktuelle Daten für statistische Zwecke übermitteln.
Wenn die Beschäftigten silikogenen Stäuben ausgesetzt sind, müssen sie dies der Aufsichtsbehörde (Bergamt) melden.
Auch die Wiederanfahrt von Unfallverletzten muss dem zuständigen Bergamt gemeldet werden.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern
Ansprechpartner
Freiherr von Pastor, Peter - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2116
Fax +49 (0)89 2176-402116
E-Mail bergamt@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
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80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Die Daten für statistische Zwecke sind über die Formblätter unter "Formulare" zu übermitteln.
Die verschiedenen Fristen sind § 9 Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV) zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Bergbauliche Betriebe, bei denen die Beschäftigten mit silikogenen Stäuben ausgesetzt sind müssen dies bis zum 31. Januar der Aufsichtsbehörde (Bergamt) melden.
Wiederanfahrten von Unfallverletzten müssen auch bis 31. Januar gemeldet werden.