Feuerwerkskörper; Beantragung der Erlaubnis zum Aufstieg
Sie benötigen eine Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m.
Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Flugbetrieb, Besondere Nutzung Luftraum, Ballonunternehmen
Telefon +49 (0)89 2176-2523
E-Mail flugbetrieb@reg-ob.bayern.deBitte senden Sie uns Anträge oder vorzulegende Unterlagen postalisch oder per E-Mail zu. Für Auskünfte stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unsere Telefonsprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:00 UhrFür persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter.
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85356 München-FlughafenPostanschrift
Postfach 24 14 42
85336 München-Flughafen
Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Abbrennen.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
30,00 - 500,00 EUR
