Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Beantragung einer Versetzung
Im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Niederbayern unterscheidet sich das Verfahren je nach Schulart und je nach Versetzungsziel:
Grund- und Mittelschulen:
- Versetzung an andere Schule innerhalb des Schulamtsbezirks: via Formblatt (Kopiervorlage) über die Schulleitung an das Staatliche Schulamt bis 17.05.2024
- Versetzung an eine Schule in einem anderen Schulamtsbezirk in Niederbayern: via Online-Verfahren SVS bis 11.03.2024
- Versetzung an eine Schule in einem anderen Regierungsbezirk: via Online-Verfahren SVS bis 11.03.2024
Förderschulen:
- Versetzung an eine Schule innerhalb Niederbayerns: via Formblatt in zweifacher Ausfertigung über die Schulleitung an die Regierung bis 11.03.2024
- Versetzung an eine Schule in einem anderen Regierungsbezirk: via Formblatt in dreifacher Ausfertigung über die Schulleitung an die Regierung bis 08.03.2024
Berufliche Schulen:
- via Online-Verfahren
Gültig für alle Schularten:
- Versetzung an eine Schule in einem anderen Bundesland in Deutschland: via Online-Portal des Lehreraustauschverfahrens (siehe Weiterführende Links), in Papierform in einfacher Ausfertigung über den Dienstweg an die Regierung bis 31.01.2024
Details sind im Amtlichen Schulanzeiger Nr. 1/2024 (siehe Weiterführende Links) geregelt.
Im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Niederbayern gelten unterschiedliche Fristen je nach Schulart und je nach Versetzungsziel. Die jeweils gültigen Stichtage für die Einreichung des Antrags sind unter "Verfahrensablauf" genannt.
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Grund- und Mittelschulbereich)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Grund- und Mittelschulbereich)
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene Lehrerstelle im Direktbesetzungsverfahren (Grund- und Mittelschulbereich)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Förderschulbereich)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Förderschulbereich)
- Versetzung von Lehrkräften an Grund- und MittelschulenDie Versetzung an Grund- und Mittelschulen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern oder in einen anderen Regierungsbezirk kann über das Portal Persona-SVS-by online beantragt werden.