Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Sie befinden sich hier
Im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Niederbayern unterscheidet sich das Verfahren je nach Schulart und je nach Versetzungsziel:
Grund- und Mittelschulen:
Förderschulen:
Berufliche Schulen:
Gültig für alle Schularten:
Details werden im Amtlichen Schulanzeiger Nr. 01/2025 (siehe unter "Weiterführende Links") geregelt.
Im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Niederbayern gelten unterschiedliche Fristen je nach Schulart und je nach Versetzungsziel. Die jeweils gültigen Stichtage für die Einreichung des Antrags sind unter "Verfahrensablauf" genannt.