Verschiebung des Walzverbots 2022
Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das Bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Um besonderen Nässelagen oder auch regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, können Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. So werden Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisgerecht in Einklang gebracht.
Mit Erlass der Allgemeinverfügung vom 24.02.2022 darf – wie bereits in den Jahren 2020 und 2021 – in Niederbayern in diesem Jahr insbesondere aufgrund der andauernden hohen Bodenfeuchte Grünland mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete bis einschließlich 01.04.2022 gewalzt werden.
Dagegen bleibt – ebenfalls wie in den Vorjahren – in sämtlichen niederbayerischen Wiesenbrütergebieten das Walzen zum Schutz von Gelegen bereits nach dem 15.03.2022 verboten. Insbesondere Brachvögel und Kiebitze beginnen zu diesem Zeitpunkt mit dem Brüten.
Allgemeinverfügung und ihre Begründung (PDF)
Allgemeine Informationen zum Walzen von Grünlandflächen
Pressemitteilung der Regierung von Niederbayern mit weiteren Informationen